Dienstag, 16. Februar 2010 - Poker-Legenden

Poker-Legenden Teil 11: Der UIGEA

Von Lukas Hadorn

Wer sich in den vergangenen drei Jahren etwas eingehender mit dem Thema Poker beschäftigt hat, wird der Abkürzung UIGEA schon begegnet sein. Dass es dabei um die USA und Online-Gambling geht, ist ebenfalls allgemein bekannt, wofür die fünf Buchstaben aber im Detail stehen und wie es aktuell um den UIGEA steht, wissen nur wenige. Zu verworren scheint die ganze Sache, zu dicht wuchert das juristische und politische Dickicht.

Dann wollen wir die Sache doch einmal so simpel wie möglich aufschlüsseln. UIGEA steht für Unlawful Internet Gambling Enforcement Act, dabei handelt es sich um einen Gesetzesparagrafen, der es Finanzdienstleistern verbietet, Geld an illegale Anbieter von Online-Gambling weiterzuleiten. So weit, so gut.

Der UIGEA war in allerletzter Minute einem ganz anderen Gesetz, in dem es um Terrorismus und Hafensicherheit ging, angehängt worden. Dieses Gesetz, der SAFE Port Act, wurde im September 2006  von Senat und Repräsentantenhaus verabschiedet und im Oktober 2006 vom damaligen Präsidenten Bush unterzeichnet – und mit ihm der UIGEA.

Als direkte Konsequenz zogen sich diverse Gambling-Anbieter vom amerikanischen Markt zurück. Prominentestes Beispiel war die an der Londoner Börse gelistete Firma PartyGaming (PartyPoker), deren Papiere rund 60 Prozent an Wert einbüssten. Gleichzeitig sammelten private Anbieter wie PokerStars und Full Tilt Poker die freigewordenen Marktanteile in den USA ein. PokerStars beispielsweise stellt sich nach wie vor auf den Standpunkt, mit seinen Aktivitäten in keiner Weise amerikanisches Recht zu verletzen; darum sei ein Rückzug aus dem weltgrössten Pokermarkt auch nicht nötig.

Die Politiker sahen sich gleichzeitig vor die Mammutaufgabe gestellt, den UIGEA in die Tat umzusetzen. Dies war Aufgabe der US-Notenbank und des Finanzministeriums. Sie mussten sich beispielsweise mit der Frage auseinandersetzen, wofür das "UIG" in UIGEA denn eigentlich steht. Was ist Unlawful Internet Gambling? Und was nicht? Wer ist davon betroffen, für wen gilt welche Ausnahme? Und wie wird ein solches Gesetz auf Bundesebene, wo wiederum unterschiedlichste Gambling-Gesetze gelten, durchgesetzt? Fast zwei Jahre dauerte es, bis die Umsetzung im November 2008 in finaler Version vorlag, und sie vermochte nicht zu überzeugen. Wichtige Definitionen waren nach wie vor ungeklärt, unzählige Fragen blieben offen.

Dennoch wurde das Datum genannt, an dem der UIGEA in Kraft treten sollte: Der 19. Januar 2009, der letzte Tag der Bush-Administration. Allerdings wurde den betroffenen Finanzdienstleistern eine Gnadenfrist eingeräumt: Bis zum 1. Dezember 2009 würden die Behörden noch ein Auge zudrücken, danach gälten keine Ausreden mehr.

Glücklicherweise hatte auch die Anti-UIGEA-Lobby in der Zwischenzeit ihre Hausaufgaben gemacht. Der Kongressabgeordnete Barney Frank, ein Demokrat aus Massachusetts, legte dem Kongress einen Gegenvorschlag zum UIGEA vor und verlangte gleichzeitig eine Verlängerung der Gnadenfrist um ein weiteres Jahr. Letzterem Gesuch gaben US-Notenbank und Finanzministerium statt, allerdings wurde die Frist nur um ein halbes Jahr, bis zum 1. Juni 2010, verlängert.

Damit gibt es für dieses Jahr unterschiedliche Szenarien. Möglich, dass die Behörden ab Juni mit voller Härte durchgreifen, möglich, dass die Frist erneut verlängert wird. Wünschenswert wäre, dass sich der Kongress mit einer Abänderung des Gesetzes auseinandersetzt, wie Barney Frank sie vorschlägt. Es könnte beispielsweise eine Ausnahmeregelung für Poker geschaffen werden, wie sie auch für Online-Lotterien oder Pferderennen gilt. Poker könnte legalisiert und besteuert werden. Die Frage ist, ob sich die US-Legislative in Krisenzeiten wie diesen mit einem Gesetz zum Thema Online-Gambling herumschlagen will. Wir werden es schon bald erfahren.

(Ein ausführlicher Artikel zu diesem Thema ist in der aktuellen Ausgabe von Forbes erschienen. Den englischen Text gibts hier.)

 
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